Beihilfeneuerungen
Datum: Donnerstag, 15. Februar 2007
Ort: Eckersmühlen, Gasthaus Gugel
Beginn und Dauer: 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Teilnehmer: 19 aus den Kreisverbänden Roth und Hilpoltstein
Das neue Jahr brachte nicht nur die Erhöhung der Mehrwertsteuer mit sich, sondern auch eine neue Beihilfeverordnung. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisher gültigen Beihilfevorschriften aufgehoben hat, hat das Land Bayern eine eigene Beihilfeverordnung herausgebracht, die ab dem 1. Januar 2007 gültig ist und angewendet wird.
Unser Ehrenvorsitzender des Bezirks Mittelfranken, Gerhard Ruf, der sich schon als Bearbeiter des BLLV-Handbuchs für Lehrer einen Namen gemacht hat, hat sich frühzeitig und mit großer Sorgfalt in die neuen Bestimmungen eingearbeitet und auch bei der Beihilfestelle in Ansbach über deren Anwendung und Folgen ausführlich informiert.
Diese Informationen konnte Gerhard Ruf in einer gut besuchten Veranstaltung der Kreisverbände Roth und Hilpoltstein den mit aufmerksamem Interesse verfolgenden Mitgliedern in sehr übersichtlicher und klar gegliederten Form weiter geben. Die einzelnen Abschnitte konnten mit Hilfe der anschaulichen Folien mit dem Tageslichtprojektor von den Zuhörern verfolgt werden. Zunächst zeigte der Referent die Bestimmungen auf, die sich nicht geändert haben. Bei den zahlreichen Änderungen war die Gegenüberstellung von alten und neuen Vorschriften sehr hilfreich ebenso wie die ausführlichen Erläuterungen und Hinweise für die aktiven wie für die Ruhestandsbeamten. Ein Beispiel für die Tipps, die Gerhard Ruf den Anwesenden mitgab: Wer öfters den gleichen Arzt besuchen muss, möge mit seinem Arzt abklären, ob die Rechnung einen längeren Zeitraum umfassen könne, da die Eigenbeteiligung von jetzt an pro Rechnung – und nicht vierteljährlich – in Höhe von sechs Euro erhoben wird.
Dankbar waren die Anwesenden auch über die das Thema hinausgehenden Informationen über Kosten bei einem notwendigen Aufenthalt in einem Pflegeheim bei Pflegebedürftigkeit. Mit einigen Rechenbeispielen konnte der Ehrenvorsitzende die beruhigende Aussage treffen, dass durch die gesetzlich geregelte Pflegeversicherung und durch die Beihilfe die anfallenden Kosten im allgemeinen gedeckt sind.
Zu der neuen Beihilfeverordnung zog Gerhard Ruf ein erfreuliches Fazit: Durch den Einfluss des BLLV konnte der zunächst schlechtere Entwurf nachgebessert werden, so dass die neuen Bestimmungen tatsächlich kostenneutral sind und sich für die Beamten im Freistaat Bayern insgesamt keine Verschlechterungen der Leistungen bei der Beihilfe ergibt.
Kurt Graf
Ehrenvorsitzender des Bezirks Mittelfranken, Gerhard Ruf