Kreisverband Roth 526
Die Beschlussorgane des Kreisverbandes sind:
Die Mitgliederversammlung besteht aus den ordentlichen Mitgliedern des Kreisverbandes; sie tritt mindestens alle drei Jahre zusammen.
Die Einberufung der Mitglieder erfolgt unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung, spätestens 10 Tage vor der Versammlung. Sie ist jedem Mitglied bekannt zu geben.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
Eine Mitgliederversammlung muss einberufen werden:
Der Kreisausschuss setzt sich zusammen aus:
Der Kreisausschuss beschließt den Haushalt, nimmt die Tätigkeitsberichte der Kreisvorstandschaft entgegen und entscheidet über Anträge und Beschwerden. Er tritt im Rechnungsjahr mindestens einmal zu ordentlichen Sitzungen zusammen.
Außerordentliche Sitzungen des Kreisausschusses sind binnen drei Wochen einzuberufen:
Die Kreisvorstandschaft setzt sich zusammen:
Die Kreisvorstandschaft leitet den Kreisverband im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Kreisausschusses. Sie wird nach Maßgabe der Ziele und der Aufgaben des Verbandes initiativ und erstattet der Mitgliederversammlung und dem Kreisausschuss Bericht über ihre Tätigkeit.
Außerdem hat sie über gestellte Anträge und Beschwerden zu entscheiden, Maßnahmen zur Durchführung unvorhersehbarer Verbandsaufgaben zu beschließen sowie die Mitgliederversammlung und die Kreisausschusssitzungen vorzubereiten.
Die Kreisvorstandschaft tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Sie ist auf schriftlichen Antrag von einem Viertel seiner stimmberechtigten Mitglieder binnen zwei Wochen einzuberufen.
Die zwei Rechnungsprüfer erstatten der ordentlichen Mitgliederversammlung Bericht über die Rechnungsprüfung für die abgelaufene Amtszeit.
Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder einer Mitgliederversammlung.